Die Klinik für Suchtmedizin umfasst neben 3 Stationen im Klinikum Nordschwarzwald die suchtmedizinischen Tageskliniken in Böblingen und Pforzheim. Damit stehen 64 vollstationäre und 36 teilstationäre Behandlungsplätze zur Verfügung. Die Arbeit in der Klinik für Suchtmedizin entspricht den Regeln des niederschwelligen qualifizierten Entzuges und richtet sich nach den Leitlinien der Fachgesellschaften.
Niedrigschwelliger Zugang bedeutet, dass wir auf eine Motivationsprüfung unserer Patienten bewusst verzichten. Krankheitseinsicht und die Inanspruchnahme weiterführender Therapieangebote sind wesentliche Ziele unseres Behandlungsangebotes. Sie steht somit allen Suchtkranken offen,
- bei denen eine stationäre Entzugsbehandlung notwendig und sinnvoll ist
- die freiwillig zur Aufnahme kommen (Ausnahmen: Voraussetzungen nach Psychisch Kranken-Hilfe-Gesetz oder § 1906 BGB)
- die bereit sind, von Suchtmitteln zu entziehen
- die sich bereit erklären, die Stationsordnung einzuhalten und auf Gewalt zu verzichten
Die qualifizierte Entzugsbehandlung geht über die körperliche Entgiftung hinaus. Im einzelnen beinhaltet sie:
- Überwachung und Therapie körperlicher Entzugssyndrome
- Diagnostik und Therapie der Abhängigkeitserkrankung einschließlich körperlicher und psychischer Begleiterkrankungen
- Psychotherapeutische Begleitung im Entzug
- Vermittlung klarer Regeln und Strukturen auf der Station
- Vermittlung handlungsrelevanter Informationen über die Abhängigkeitserkrankung und ihre Bewältigung
- Förderung von Krankheitseinsicht durch psychoedukative Einzel- und Gruppengespräche
- Hilfestellung bei der Regelung sozialer Probleme
- Angehörigenarbeit in Form von Paar- und Familiengesprächen
- Kontaktaufnahme zu Suchtberatungsstellen, -fachkliniken und –selbsthilfegruppen
- Vermittlung in weiterbehandelnde suchttherapeutische Einrichtungen
Wir arbeiten mit allen Kooperationspartnern der Suchthilfenetze unseres Einzugsgebietes, den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sowie allen Krankenkassen zusammen.
Die qualifizierte Entzugsbehandlung in unserer Klinik wird von den Krankenkassen bezahlt und dauert im vollstationären Bereich ca 21 Tage bei der Alkoholabhängigkeit und bis zu 28 Tage bei der Abhängigkeit von illegalen Substanzen.
In den Tageskliniken wird von den Krankenkassen ein Aufenthalt bis zu 6 Wochen bezahlt.
Die Behandlung bei uns ersetzt nicht die überwiegend von den Rentenversicherungsträgern finanzierte Entwöhnungsbehandlung.
Die selbstbestimmte Aufnahme wirkt sich positiv auf die Nachhaltigkeit ihres Erfolges aus. Wir wünschen uns daher, dass für eine Regelbehandlung die Terminvereinbarung durch den Patienten selber erfolgt. Wir sind um eine zeitnahe Aufnahme bemüht.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin:
Montag – Freitag in der Zeit von 10 – 12 Uhr.
Telefon: 07051-586-2525
Die reguläre Entzugsbehandlung von Substitutionsmitteln wird im ZfP Calw nicht durchgeführt. Wir nehmen opiatabhängige Patienten zur Krisenintervention und Entzug sowie substituierte Patienten zu Teilentzügen von Alkohol- oder Medikamentenbeikonsum auf.