
Im Jahr 1996 wurden die damaligen psychiatrischen Landeskrankenhäuser in Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt und tragen seitdem die Bezeichnung "Zentrum für Psychiatrie". Die landespolitische Verantwortung wird durch die Gewährsträgerschaft des Landes für die Zentren für Psychiatrie sichergestellt.
Im Aufsichtsrat wird sie über drei Landesvertreter gewährleistet: Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren stellt zwei, das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft stellt einen Vertreter. Die Landkreise des Versorgungsgebietes werden durch den Landrat des Landkreises vertreten, in dem das ZfP seine traditionelle Betriebsstätte hat. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wird vom Personalrat des Zentrums für Psychiatrie Calw vorgeschlagen. Als beratendes Mitglied fungiert der Patientenfürsprecher.
Der Aufsichtsrat berät den Geschäftsführer und überwacht dessen Geschäftsführung. Dem Aufsichtsrat obliegt die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers. Der Aufsichtsrat erlässt die Satzung für das Zentrum.
Die Mitglieder werden vom Sozialministerium für jeweils fünf Jahre bestellt. Der Geschäftsführer des Zentrums berichtet zwei Mal jährlich dem Aufsichtsrat. Die zweimal im Jahr stattfindenden Aufsichtsratssitzungen sind nicht öffentlich.
Ministerialdirigent Dr. T. Walker,
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ministerialrätin S. Veronelli,
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
Ministerialrätin C. Rebmann,
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Landrat H. Riegger,
Landkreis Calw
Vertreter des Personalrates S. Rathfelder,
Zentrum für Psychiatrie Calw
Patientenfürsprecher F. Frank,
Beratendes Mitglied