Die Forensische Psychiatrie ist mit der Besserung und Sicherung psychisch kranker Rechtsbrecher betraut und nimmt damit die hoheitliche Aufgabe des Maßregelvollzugs wahr.
Die forensische Klinik ist zuständig für Patienten, die aufgrund einer Suchterkrankung eine Straftat begangen haben. Sie müssen zur Vorbeugung weiterer krankheitsbedingter Rückfälle unter gesicherten Bedingungen behandelt werden, so sieht es das Strafgesetzbuch vor (§§ 63, 64 und 67h StGB) sowie die Strafprozessordnung (StPO, § 453 c). Darüber hinaus müssen Patienten im Vorfeld einer eventuellen Unterbringung beobachtet und begutachtet werden (§§ 126a, 81 StPO).
Auch im Maßregelvollzug sollen Patienten die Chance zur sozialen Reintegration erhalten, um wieder ein Leben in der Gesellschaft führen zu können. Die von den jeweils zuständigen Amts- oder Landgerichten eingewiesenen Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Behandlung. Dabei hat der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor erneuter Straffälligkeit höchste Priorität. Am effektivsten ist dieses durch eine erfolgreiche Therapie zu erreichen.