
Das Konzept einer gemeindenahen teilstationären Behandlung wurde mit der Einrichtung psychiatrischer Tageskliniken aufgegriffen. Mittlerweile betreibt das Klinikum sechs psychiatrische/psychotherapeutische, suchtmedizinische und kinder-jugend-psychiatrische Tageskliniken an den Standorten Calw, Pforzheim und Böblingen.
Am 02. Mai 1998 hat die in Kooperation mit der Evangelischen Heimstiftung Stuttgart betriebene psychiatrische Tagesklinik in Böblingen mit 25 Plätzen ihren Betrieb aufgenommen. Sie wurde im Jahr 2007 auf 40 Plätze erweitert.
Seit Februar 2002 besteht ein zweites teilstationäres Angebot in der Psychiatrischen Tagesklinik in der „Alten Mühle“ in Pforzheim-Eutingen mit 30 Plätzen.
Des Weiteren wurde im April 2008 die Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 24 Behandlungsplätzen, angegliedert an das Krankenhaus Böblingen, eröffnet.
Mitte 2013 werden die teilstationären Angebote ergänzt durch zwei suchtmedizinische Tageskliniken in Pforzheim und Böblingen mit jeweils 18 Plätzen.
Mit 10 Behandlungsplätzen existiert seit Herbst 2018 eine kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik am Hauptstandort des Klinikums Nordschwarzwald Calw.
Die tagesklinische Behandlung verbindet die Vorteile eines intensiven Behandlungsangebotes mit der Möglichkeit, die Abende und Wochenenden im vertrauten häuslichen Bereich zu verbringen und dabei auftretende Probleme im alltäglichen Lebensumfeld unmittelbar in die Therapie miteinzubringen. Die Behandlungskonzepte sind auf einen Behandlungszeitraum von etwa fünf bis sechs Wochen durchschnittlich angelegt, die Behandlung erfolgt Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr.
Die intensive therapeutische Behandlung in einer Tagesklinik ist dann sinnvoll, wenn ambulante Behandlungsmöglichkeiten zwar nicht ausreichen, gleichzeitig aber ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden soll.
Wie erfolgt die Aufnahme in die Tagesklinik?
Falls die Patient*innen nicht aus einer vollstationären Behandlung in die jeweilig zuständigen Tageskliniken übernommen werden, erfolgt die Aufnahme in die teilstationäre Behandlung über eine Krankenhauseinweisung/Verordnung von Krankenhausbehandlung. Einweisen können niedergelassene psychiatrische Fachärzt*innen oder Kliniken, in bestimmten Fällen auch andere an der ambulanten Versorgung teilnehmende niedergelassene Ärzt*innen.
Vor der Aufnahme findet ein Vorgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen sowie zur Klärung der Indikation, der Motivation und des weiteren Vorgehens statt.